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3. Objektivität und Qualität der Informationen
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Der Ärztebesucher muss die wissenschaftliche Basisinformation sowie das rechtliche Umfeld der pharmazeutischen Spezialitäten, welche er vertritt, beherrschen. Die Information muss objektiv sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Er kennt die pharmakologischen und pharmako-kinetischen Eigenschaften, die Indikationen und Kontraindikationen, die Verabreichung und Dosierung, die therapeutischen Wirkungen und Nebenwirkungen der Präparate sowie die Kosten/Nutzen-Aspekte. Der Ärztebesucher ist verpflichtet, sein Wissen laufend dem Stand der Entwicklung und der neuen Erkenntnisse anzupassen.
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